Rentenhypothek - günstiges Darlehen im Ruhestand
Bieten Sie die "Rentenhypothek" an & was ist das?
Frage:
Ich habe etwas von einer Rentenhypothek gehört? Bieten Sie diesen Kredit an und was genau muss ich mir darunter vorstellen? Ich bin 65 Jahre alt, im Ruhestand und habe eine abbezahlte Immobilie. Kann ich von solch einer Hypothek profitieren?
Antwort:
Ja, wir können Ihnen die Rentenhypothek anbieten.
Unter diesem Produkt versteht man ein Darlehen, dass speziell für Ruheständler und Rentner entwickelt wurde, die im Besitz einer hauptsächlich eigengenutzten Immobilie sind.
Durch die Rentenhypothek haben Sie die Möglichkeit, Ihre Immobilie bis zu 60% des Beleihungswertes zu beleihen und damit günstig an finanzielle Mittel zu gelangen. Dieses Geld können Sie entweder dafür verwenden, Ihr Haus / Ihre Wohnung zu renovieren oder das Geld anderweitig, ohne Nachweis, ausgeben.
Besonderer Clou an diesem Produkt ist, dass eine Tilgung nicht zwingend vorgeschrieben ist. Sie zahlen lediglich die Zinsen - die Tilgung es Darlehens erfolgt, wenn Sie dies wünschen, über die Immobilie bzw. Ihre Erben. Somit wird Ihre Immobilie "verrentet"!
Für maximale Sicherheit sorgt die Zinsfestschreibung auf Lebenszeit - damit warten keine bösen Überraschungen auf Sie! Durch die Kalkulation, die die statistische Lebenserwartung zu Grunde legt, wird der Zinssatz umso günstiger, je Älter der Darlehensnehmer ist.
Weiterhin steht Ihnen 1x jährlich eine unbegrenzte Sondertilgungsoption zur Verfügung.
Bei der Rentenhypothek können Sie bis zu 5 Teilauszahlungen nutzen und da keine Bereitstellungszinsen berechnet werden, können Sie sich das Geld sichern und dann nach geeigneten Investitionen suchen.
Das klingt zu gut um wahr zu sein?
Testen Sie unseren Service
...und lassen Sie sich von diesem oder einem anderen Produkt überzeugen!
Sollten noch Fragen zur Rentenhypothek oder zu anderen Themen offen sein helfen Ihnen unsere Kreditexperten gerne kostenlos und unverbindlich weiter.
Kostenlose(s) Angebot / Beratung anfordern:
Die Rentenhypothek im Überblick:
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Maximale Darlehenshöhe:
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60% des Beleihungswertes
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Bereitstellungszinsen:
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Keine
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Anzahl der Teilauszahlungen:
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Bis zu 5
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Zinsfestschreibung:
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Auf Lebenszeit
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Tilgung:
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Nicht erforderlich
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Sondertilgung:
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1 x jährlich in unbegrenzter Höhe
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Zinssatz:
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Richtet sich u.a. nach dem Alter des Darlehensnehmers: Je Älter desto günstiger
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Sonstiges:
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Für Rentner und Pensionäre (Keine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrenten)
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Diese Frage wurde eingesandt von Herrn Wilfried K. aus Frankfurt (
Hessen).
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