Sparda Bank ändert Finanzierungskriterien
Freitag 6. Februar 2009 von Baufi
Die Sparda Bank Berlin, einer unserer Finanzierungspartner, ändert zum 13. Februar 2009 Ihre Finanzierungskriterien. Unter anderem wurden die Lebenshaltungskostenpauschalen angehoben, sowohl für Kapitalanleger als auch für Eigennutzer, im Gegenzug dafür aber das prozentuale Lebenshaltungskostenminimum gestrichen.
Besser für Sie als Darlehensnehmer ist, dass das Darlehen zukünftig erst im Alter von 80 Jahren zurück gezahlt sein muss. Bisher mussten Darlehen bis zum 72. Lebensjahr getilgt sein. In der Praxis bedeutet dass, dass Sie noch bis zum ca. 45 Lebensjahr mit einer Tilgung von 1% starten und somit Ihre monatliche “Pflicht-Belastung” niedrig halten können.
Neu: Ansatz von Unterhalt
Weitere Verbesserung bei der Sparda Bank Berlin ist, dass nun auch Unterhaltszahlungen (bis zu 50%) als nachhaltiges Einkommen berücksichtigt werden können.
Mindest-Tilgung
Je nach Beleihungsauslauf und Tilgungsart sind zukünftig folgende Mindesttilgungen zu leisten:
- 1,00% für Annuitätendarlehen mit einem Beleihungsauslauf bis 90%
- 1,50% für endfällige Darlehen (Tilgungsaussetzung gegen Tilgungsersatzprodukt) bei einer Beleihung bis 90%
- 1,50% für Annuitätendarlehen mit einem Beleihungsauslauf von über 90%
- 2,00% für endfällige Darlehen (Tilgungsaussetzung gegen Tilgungsersatzprodukt) bei einer Beleihung von über 90%
Möchten auch Sie günstig über die Sparda Bank oder einen unserer anderen Hypotheken-Anbieter finanzieren? Unsere Experten stehen Ihnen - auch für ein persönliches Gespräch - gerne zur Verfügung. Fordern Sie Ihr unverbindliches Angebot an.


Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 6. Februar 2009 um 18:08 und abgelegt unter Allgemein, Baufinanzierung, News, Produktnews, Sparda Bank. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.