Höchster Pensionskasse: Erforderliche Eigenmittel
Dienstag 12. Mai 2009 von Zinsvergleich
Update zu den Finanzierungsrichtlinien der Höchster Pensionskasse: Ab sofort muss mindestens 20 Prozent des Verkehrswertes aus Eigenmitteln erbracht werden. Weitere Darlehen, wie zum Beispiel Arbeitgeberdarlehen, Fördermittel, zählen als Fremdmittel und nicht als Eigenkapital.
Trotzdessen steht Ihnen bei OPTIMUM Baufinanzierung weiterhin die Möglichkeit zur Verfügung, auch Finanzierungen in Höhe von 100% des Kaufpreises und ebenfalls inklusive der Kaufnebenkosten (110%) abzuschließen. Die Finanzexperten stehen Ihnen für weitere Auskünfte zu Ihrer individuellen Immobilienfinanzierung jederzeit gerne zur Verfügung.


Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 12. Mai 2009 um 14:11 und abgelegt unter Höchster Pensionskasse, Produktnews. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.