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	<title>Kommentare zu: Förderung für Wohneigentum in Kriftel?</title>
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	<description>Günstige Baufinanzierungen</description>
	<pubDate>Thu, 17 May 2012 22:44:15 +0000</pubDate>
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		<title>Von: OPTIMUM Moderator</title>
		<link>http://www.optimum-baufinanzierung.de/forum/index.php/foerderung-wohneigentum-kriftel/#comment-5</link>
		<dc:creator>OPTIMUM Moderator</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Dec 2008 09:49:59 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo,

die Gemeinde Kriftel bietet &lt;strong&gt;Fördermittel&lt;/strong&gt; für den Kauf und den Neubau selbstgenutztem Wohneigentums an.

&lt;strong&gt;Wer wird gefördert?&lt;/strong&gt;

Gefördert werden Ehepaare, eheähnliche Lebensgemeinschaften sowie Alleinerziehende, die mindestens 1 Kind haben und maximal 40 Jahre alt sind.

&lt;strong&gt;Gibt es Einkommensgrenzen?&lt;/strong&gt;

Es gelten folgende Einkommensgrenzen (steuerpflichtiges Familieneinkommen):
50.000€ bei einem Kind
60.000€ bei zwei Kindern
75.000€ bei drei Kindern

Kinderlose Paare dürfen max. 45.000€ verdienen, werden aber nur gefördert, wenn innerhalb von 3 Jahren nach Erwerb bzw. Beantragung mind. ein Kind nachgewiesen wird.

&lt;strong&gt;Wie hoch ist die Förderung?&lt;/strong&gt;

Antragsteller mit 3 Kindern können bis zu &lt;strong&gt;4.800€ pro Jahr&lt;/strong&gt; erhalten!
Je Kind (mehr oder weniger) erhöht bzw. verringert sich die Höhe um 600€ pro Jahr.

&lt;strong&gt;Wie lange wird gefördert?&lt;/strong&gt;

Die Förderung kann für maximal 15 Jahre bezogen werden.

Für weitere Informationen und für Hilfe bei der Beantragung steht Ihnen das Team von OPTIMUM Baufinanzierung gerne zur Verfügung!


&lt;em&gt;Dies ist nur ein Auszug aus den Vollständigen Förderbedingungen, es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit.&lt;/em&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>die Gemeinde Kriftel bietet <strong>Fördermittel</strong> für den Kauf und den Neubau selbstgenutztem Wohneigentums an.</p>
<p><strong>Wer wird gefördert?</strong></p>
<p>Gefördert werden Ehepaare, eheähnliche Lebensgemeinschaften sowie Alleinerziehende, die mindestens 1 Kind haben und maximal 40 Jahre alt sind.</p>
<p><strong>Gibt es Einkommensgrenzen?</strong></p>
<p>Es gelten folgende Einkommensgrenzen (steuerpflichtiges Familieneinkommen):<br />
50.000€ bei einem Kind<br />
60.000€ bei zwei Kindern<br />
75.000€ bei drei Kindern</p>
<p>Kinderlose Paare dürfen max. 45.000€ verdienen, werden aber nur gefördert, wenn innerhalb von 3 Jahren nach Erwerb bzw. Beantragung mind. ein Kind nachgewiesen wird.</p>
<p><strong>Wie hoch ist die Förderung?</strong></p>
<p>Antragsteller mit 3 Kindern können bis zu <strong>4.800€ pro Jahr</strong> erhalten!<br />
Je Kind (mehr oder weniger) erhöht bzw. verringert sich die Höhe um 600€ pro Jahr.</p>
<p><strong>Wie lange wird gefördert?</strong></p>
<p>Die Förderung kann für maximal 15 Jahre bezogen werden.</p>
<p>Für weitere Informationen und für Hilfe bei der Beantragung steht Ihnen das Team von OPTIMUM Baufinanzierung gerne zur Verfügung!</p>
<p><em>Dies ist nur ein Auszug aus den Vollständigen Förderbedingungen, es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit.</em></p>
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	</item>
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