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DSL Bank: Ab sofort Finanzierungen auch für Kurzarbeiter und befristet Angestellte

Mittwoch 5. August 2009 von Zinsvergleich

Die DSL Bank hat zum 04. August 2009 ihre Finanzierungskriterien angepasst. Die Bank bietet per sofort auch für Kurzarbeiter und befristet Angestellte Finanzierungen an.

Bis 54% Beleihung ist dies für Angestellte mit befristetem Arbeitsvertrag ohne besondere Voraussetzungen möglich, für höhere Beleihungsgrenzen (weniger Eigenkapital) hingegen gelten folgende Grundvoraussetzungen:

1. Das befristete Arbeitsverhältnis muss mindestens ein Mal verlängert werden.

2. Die restliche Gesamtbeschäftigungsdauer muss länger als ein Jahr betragen.

Für Kurzarbeiter gelten keine Grundvoraussetzungen. Bei einer Beleihung bis zu 54% des Verkehrswertes ist das geminderte aktuelle Einkommen inklusive KUG (Kurzarbeitergeld) ansetzbar. Bei einer Beleihung von mehr als 54% oder mehr als 80% ist das geminderte aktuelle Einkommen inklusive KUG nicht oder nur in Einzelfällen ansetzbar.

Planen auch Sie den Erwerb einer Immobilie (egal ob Neubau oder Kauf) und befinden sich derzeit in Kurzarbeit oder haben einen Arbeitsvertrag mit Befristung, dann finden wir die passende Finanzierung für Sie. Neben der DSL Bank stehen uns noch weitere Bankpartner zur Verfügung, die u.a. auch befristete Arbeitsverträge akzeptieren - sogar Beleihungen bis 100% sind möglich!

Unser Service ist selbstverständlich kostenlos und unverbindlich!





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Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 5. August 2009 um 14:13 und abgelegt unter Baufinanzierung, DSL Bank, Produktnews. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

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