Darlehen ablösen ohne Vorfälligkeitsentschädigung
Dienstag 18. November 2008 von guenstigfinanzierer
Hallo,
ich habe seit 11 Jahren eine Baufinanzierung und würde diese nun gerne durch ein günstigeres Darlehen ablösen. Ich habe jedoch noch 4 Jahre Zinsbindung. Ist es möglich, das Darlehen bereits vor Ablauf der Zinsbindung abzulösen um von den aktuellen Zinssätzen zu profitieren? Ich möchte natürlich vermeiden, eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zu zahlen.
Vielen Dank für Ihre Antwort!


Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 18. November 2008 um 13:19 und abgelegt unter Umschuldung. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.
Dienstag 18. November 2008 um 17:36
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Laut einem BGH-Urteil können Sie Darlehen, welche eine Laufzeit von mehr als 10 Jahren haben, nach dem Ablauf der ersten zehn Jahre mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten problemlos kündigen.
Dabei darf die Bank auch keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen.
Denkbar wäre, dass wir Ihnen eine günstige Anschlussfinanzierung bzw. ein Forward-Darlehen vermitteln und Sie im Anschluss daran Ihr Darlehen fristgerecht kündigen.
Am besten füllen Sie rechts das Kurzanfrageformular “Konditionsvergleich” aus - wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Gerne können Sie unsere Kreditexperten auch direkt anrufen: 06192 955 0 777.
Viele Grüße,
Ihr Team von OPTIMUM Baufinanzierung