Dienstag 27. Oktober 2009 von Baufi
Die Kündigung eines Darlehens bzw. einer Hypothek durch die finanzierende Bank kann schnell die Existenz des Darlehensnehmers bedrohen. In der Regel greift die Bank zu dieser Maßnahme, wenn wiederholt die vereinbarten Zins- und Tilgungsraten nicht oder nur mit großer Verzögerung geleistet wurden. Das “Fälligstellen” eines Hypothekendarlehens, welches immer korrekt und pünktlich bedient wurde, findet in der Praxis fast keine Anwendung, auch nicht, wenn die Forderung an fremde Finanzinvestoren (oder sogenannte “Heuschrecken”) weiterverkauft wurde. Allein durch das neu in Kraft getretene Risikobegrenzungsgesetz ist eine Kreditkündigung seitens der Bank nicht ohne triftigen Grund möglich. Nicht zuletzt ist ein abgeschlossener Vertrag über ein Darlehen immerhin eine zweiseitige Willenserklärung mit entsprechenden Rechten und Pflichten für Darlehensgeber (Bank) und Darlehensnehmer.
Anschlussfinanzierung verweigert trotz pünktlicher Zahlung?
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Dienstag 8. September 2009 von Zinsvergleich
Ab sofort sind die Sparda Bank West eG, als auch die Sparkasse Oberpfalz Nord unsere neuen Finanzierungspartner. Mit der Gewinnung dieser neuen Partner für günstige Baufinanzierungen können wir Ihnen eine Auswahl von deutlich mehr als 100 Finanzierungspartner anbieten.
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Freitag 6. Februar 2009 von Baufi
Die Sparda Bank Berlin, einer unserer Finanzierungspartner, ändert zum 13. Februar 2009 Ihre Finanzierungskriterien. Unter anderem wurden die Lebenshaltungskostenpauschalen angehoben, sowohl für Kapitalanleger als auch für Eigennutzer, im Gegenzug dafür aber das prozentuale Lebenshaltungskostenminimum gestrichen.
Besser für Sie als Darlehensnehmer ist, dass das Darlehen zukünftig erst im Alter von 80 Jahren zurück gezahlt sein muss. Bisher mussten Darlehen bis zum 72. Lebensjahr getilgt sein. In der Praxis bedeutet dass, dass Sie noch bis zum ca. 45 Lebensjahr mit einer Tilgung von 1% starten und somit Ihre monatliche “Pflicht-Belastung” niedrig halten können.
Neu: Ansatz von Unterhalt
Weitere Verbesserung bei der Sparda Bank Berlin ist, dass nun auch Unterhaltszahlungen (bis zu 50%) als nachhaltiges Einkommen berücksichtigt werden können.
Mindest-Tilgung
Je nach Beleihungsauslauf und Tilgungsart sind zukünftig folgende Mindesttilgungen zu leisten:
- 1,00% für Annuitätendarlehen mit einem Beleihungsauslauf bis 90%
- 1,50% für endfällige Darlehen (Tilgungsaussetzung gegen Tilgungsersatzprodukt) bei einer Beleihung bis 90%
- 1,50% für Annuitätendarlehen mit einem Beleihungsauslauf von über 90%
- 2,00% für endfällige Darlehen (Tilgungsaussetzung gegen Tilgungsersatzprodukt) bei einer Beleihung von über 90%
Möchten auch Sie günstig über die Sparda Bank oder einen unserer anderen Hypotheken-Anbieter finanzieren? Unsere Experten stehen Ihnen - auch für ein persönliches Gespräch - gerne zur Verfügung. Fordern Sie Ihr unverbindliches Angebot an.
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