Bank - Darlehens- / Kreditkündigung - was kann man tun?
Dienstag 27. Oktober 2009 von Baufi
Die Kündigung eines Darlehens bzw. einer Hypothek durch die finanzierende Bank kann schnell die Existenz des Darlehensnehmers bedrohen. In der Regel greift die Bank zu dieser Maßnahme, wenn wiederholt die vereinbarten Zins- und Tilgungsraten nicht oder nur mit großer Verzögerung geleistet wurden. Das “Fälligstellen” eines Hypothekendarlehens, welches immer korrekt und pünktlich bedient wurde, findet in der Praxis fast keine Anwendung, auch nicht, wenn die Forderung an fremde Finanzinvestoren (oder sogenannte “Heuschrecken”) weiterverkauft wurde. Allein durch das neu in Kraft getretene Risikobegrenzungsgesetz ist eine Kreditkündigung seitens der Bank nicht ohne triftigen Grund möglich. Nicht zuletzt ist ein abgeschlossener Vertrag über ein Darlehen immerhin eine zweiseitige Willenserklärung mit entsprechenden Rechten und Pflichten für Darlehensgeber (Bank) und Darlehensnehmer.
Anschlussfinanzierung verweigert trotz pünktlicher Zahlung?

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