Besichtigungs- bzw. Schätzgebühr bei Darlehensverträgen verboten
Freitag 13. November 2009 von Baufi
Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat mit einem Urteil vom 5. November 2009 die Berechnung einer „Schätzgebühr bzw. Besichtigungsgebühr“ für die Wertermittlung eines Beleihungsobjektes (in den meisten Fällen das Haus bzw. die Wohnung) bei der Vergabe von Darlehensverträgen an Privatpersonen verboten.
Im verhandelten Fall hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen e.V. gegen eine Volksbank geklagt, welche Ihren Kunden 260€ für die Wertermittlung der zu finanzierenden Immobilie in Rechnung gestellt hatte. Das Verbot wird damit begründet, dass die Feststellung des Wertes des Beleihungsobjektes ausschließlich im Interesse der Bank erfolge.
Wir werden Sie auf dem Laufenden halten, wie unsere anderen Bankpartner auf dieses Urteil reagieren, bei denen in Einzelfällen auch Schätzkosten erhoben werden / wurden.
(Urteil vom 5.11.2009, Aktenzeichen I-6 U 17/09)


Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 13. November 2009 um 16:01 und abgelegt unter Allgemein, Baufinanzierung, News, Volksbank. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.