KfW Wohneigentumsprogramm Nr. 124
Vorraussetzungen Wohneigentumsprogramm
Mit diesem Förderdarlehen möchte die Kreditanstalt für Wiederaufbau einen Anreiz zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum schaffen. Deswegen müssen keine großen Bedingungen erfüllt werden um diese KfW Mittel mit in die Finanzierung zu integrieren.
Neu seit Anfang 2008 ist, dass sogar 35 Jahre Darlehenslaufzeit möglich sind. Somit beläuft sich der Tilgungssatz, bei den aktuellen Zinsen, auf knapp über 1% - das sorgt für eine angenehme monatliche Belastung.
Nach Ablauf der Zinsbindung, die 5, 10 oder 15 Jahre betragen kann, können Sie die Restschuld zu günstigen Konditionen bei der KfW weiterfinanzieren. Natürlich ist es im Zuge dieser Anschlussfinanzierung auch möglich, ein größere Summe zu tilgen. Dies kann sich anbieten, da ansonsten bei diesem Förderprogramm keine Sondertilgung (es sei denn, gegen die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung) möglich ist.
Auch beim Wohneigentumsprogramm kann das obligatorische eine tilgungsfreie Anlaufjahr auf bis zu 3 Jahre (bei 20 Jahren Laufzeit) oder 5 Jahre (bei 35 Jahren Laufzeit) verlängert werden.
Ebenso wie bei anderen KfW Darlehen, erhalten Sie entweder den Zinssatzs vom Tage der Beantragung oder vom Tage der Zusage - je nachdem, welcher Zinssatz günstiger ist!
Die Rückzahlung erfolgt in vierteljährlichen Annuitäten.
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
| Name | Wohneigentumsprogramm - Programm Nr. 124 |
| Kreditlaufzeit | Bis zu 35 Jahre |
| Maximaler Förderbetrag | 30% der Gestehungskosten, max. 100.000€ |
| Vorraussetzung | Bau oder Kauf zur Selbstnutzung, nur einmal möglich |
| Auszahlung | 100% |
| Tilgungsfreie Anlaufjahre | Mindestens 1 Jahr, maximal 5 Jahre (je nach Laufzeit) |
| Sondertilgung | Nicht möglich |
| Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen | Ja |
| Wird Eigenkapital benötigt | Nicht zwingend |
| Ist bei diesem Programm ein Rabatt möglich | Ja |
| Zinsbindung | 5, 10 oder 15 Jahre |
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