KfW 70 Darlehen - Programm 154 - Effizienzhaus 70
Vorraussetzungen Förderprogramm Nr. 154
Mit dem Programm werden der Ersterwerb bzw. der Kauf von Wohnungen und Häuser, welche dem KfW 70 Standard entsprechen, gefördert. Das Haus heißt nun "KfW-Effizienhaus 70". Das Förderprogramm gehört zu der Gruppe "Energieeffizient Bauen".
Die "70" steht für 70% der nach der aktuellen EnEV zulässigen Höchstwerte, welche nicht überschritten werden dürfen.
Der Förderbetrag ist auf 100% der förderfähigen Kosten und maximal 50.000€ begrenzt. Im Gegensatz zu seinem Vorgänger (dem KfW 60 Darlehen) erfolgt nun eine Auszahlung zu 100% (voher nur 96%).
Sollten Sie ein Haus mit 2 Wohneinheiten (z.B. ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung) bauen, so kann der Darlehensbetrag auf 100.000€ verdoppelt werden.
Erfreulich ist, dass weiterhin eine unbegrenzte Sondertilgung (100%) möglich ist - Sie können das Darlehen jeder Zeit teilweise oder auch komplett zurückführen - ohne Vorfälligkeitsentschädigung oder sonstigen Strafgebühren.
Abhängig von der Gesamtlaufzeit (nicht Zinsbindung!) - es sind bis zu 30 Jahre möglich - des Darlehens besteht die Möglichkeit neben dem obligatorischen ersten tilgungfreien Anlaufjahr eine tilgungsfreie Zeit von bis zu fünf Jahren zu vereinbaren.
Achtung: Analog anderer Förderungen muss auch bei diesem Programm der Antrag bereits VOR Beginn der Baumaßnahme bzw. Unterzeichnung des Kaufvertrages gestellt werden.
Auch bei dieser Variante bekommen Sie den besten Zinssatz - entweder vom Tag des Antragseinganges oder vom Tag der Kreditentscheidung.
Die Zahlung der Zins- und Tilgungsrate erfolgt quartalsweise.
Wir beraten Sie ausführlich
Die Kreditexperten von OPTIMUM Baufinanzierung werden ständig geschult und stehen Ihnen für weitere Fragen zum Thema KfW Effizienzhaus 70 unverbindlich zur Verfügung.
Haben Sie weitere Fragen oder möchten gleich einen Antrag stellen? Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
| Name | Energieeffizient Bauen - Programm Nr. 154 |
| Kreditlaufzeit | Bis zu 30 Jahre |
| Maximaler Förderbetrag | 50.000€ je Wohneinheit bzw. 100% der Kosten |
| Vorraussetzung | Bau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 70 bzw. einer entsprechenden Wohnung |
| Auszahlung | 100% |
| Tilgungsfreie Anlaufjahre | Mindestens 1 Jahr, maximal 5 Jahre (je nach Laufzeit) |
| Sondertilgung | Unbegrenzt möglich |
| Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen | Ja |
| Wird Eigenkapital benötigt | Nicht zwingend |
| Ist bei diesem Programm ein Rabatt möglich | Ja |
| Bereitstellungszins | 0,25% pro Monat ab dem 13. Monat |
| Zinsbindung | 10 Jahre |
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